Der DAV begrüßt die Entscheidung des BVerfG zu Deals im Strafverfahren. Der Verein hatte sich in der Verhandlung dafür ausgesprochen, die Verfassungsbeschwerden für begründet zu erklären, weil in allen drei Fällen die Urteilsabsprachen befürchten ließen, dass sie als Ergebnis einer Drucksituation ausgedealte Fehlurteile hervorbrachten.
Zu den wichtigsten Maximen des Strafprozesses gehöre die Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts und der Anspruch des Angeklagten auf Freispruch, wenn die Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen sei. Beides dürfe nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten gestellt und zum Gegenstand von abweichenden Vereinbarungen gemacht werden, so der Deutsche Anwaltverein (DAV) in seiner Stellungnahme vom Dienstag zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den sogenannten Deals.
Es sei gut, dass das BVerfG die am Strafverfahren Beteiligten aufgefordert habe, zur Einhaltung des Verfahrensrechts zurückzukehren.
plö/LTO-Redaktion
BVerfG zu Urteilsabsprachen: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8358 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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